- Spritz- und Streichmittelkonzentrat gegen Stallfliegen (Imidacloprid‑Basis)
- Wirkdauer bis zu 4 Wochen in Rinder-, Schweine- und Legehennenställen
- Farblos und geruchlos; schneller Wirkungseintritt
- Für Kartonzuschnitte; bis zu 6 Anwendungen pro Jahr
Produktbeschreibung
LD 100 I ist ein Spritz- und Streichmittelkonzentrat gegen Fliegen auf Basis von Imidacloprid. Durch gezielte Anwendung auf von Fliegen besetzten Flächen im Spritz- oder Streichverfahren wirkt LD 100 I bis zu 4 Wochen in Rinder-, Schweine- und Legehennenställen.
Lagerung und Haltbarkeit
Haltbarkeit: 36 Monate. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Das Produkt enthält einen Bitterstoff.
Anwendungsbestimmungen
Innenraum (industrielle/gewerbliche Räumlichkeiten, Haushalte, private und öffentliche Bereiche) sowie Innenraum (Tierställe).
Anwendungsmethode
Streichen von Kartonzuschnitten. Um einen Raum/Gebäude/Tierstall mit einer Bodengrundfläche von 100 m² zu behandeln, sind 250 g Produkt in 250 mL Wasser zu dispergieren. Die Lösung ist auf Kartonzuschnitte mit einer Gesamtfläche von 1 m² aufzutragen. Die Kartonzuschnitte sind dann im zu behandelnden Bereich zu verteilen. Bis zu 6 Anwendungen pro Jahr.
Das Biozidprodukt nicht direkt auf Oberflächen des Gebäudes (z. B. Wände) anwenden. Nicht in Bereichen verwenden, die nass gereinigt, ausgespült oder abgespritzt werden.
Risikominderungsmaßnahmen
Lesen Sie vor der Verwendung immer das Etikett oder das Merkblatt und befolgen Sie alle Anweisungen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Kontakt des Produkts mit Lebensmitteln, Futter, Küchengeschirr und Zubereitungsflächen ist auszuschließen. Von Kindern und Haustieren fernhalten. Behandelte Kartonzuschnitte und Gerätschaften sollten außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren liegen. Nicht in der Gegenwart von Kindern und Haustieren verwenden. Vermeiden Sie unnötigen Kontakt zum Biozidprodukt.
Missbrauch kann Gesundheitsschäden verursachen. Das Biozidprodukt darf nur auf nicht absorbierenden Kartonzuschnitten aufgebracht werden. Diese sind an Wänden und Decken an Stellen anzubringen, an denen Fliegen sich bevorzugt aufhalten. Der Bereich, in dem das Biozidprodukt angemischt und auf die Kartonzuschnitte aufgebracht wird, muss mit einer Wegwerf‑Plastikfolie ausgelegt werden, um eine Kontamination angrenzender Oberflächen und Fußböden auszuschließen. Entsorgung der Plastikfolie in den Hausmüll nach erfolgter Aufbringung des Produktes auf die Kartonzuschnitte.
Beim Umgang mit dem Produkt ist das Tragen chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und eines Einwegschutzanzugs mindestens der Norm EN 13034 Typ 6 (oder gleichwertig) erforderlich.
Produkt und Reste/Rückstände des angemischten Produkts dürfen weder in Boden, Wasserläufe, die Kanalisation noch auf flüssigen oder trockenen Mist gelangen. Kontaminierte Materialien und Geräte (z. B. Pinsel) dürfen nicht in Spülbecken gereinigt werden. Beim Streichen der Kartonzuschnitte sollte ein unbehandelter Rand bestehen bleiben. Beim Anbringen und Einsammeln der behandelten Kartonzuschnitte sollte ausschließlich der unbehandelte Rand angefasst werden. Die behandelten Kartonzuschnitte dürfen nicht gereinigt werden. Verschüttetes Biozidprodukt sofort aufnehmen und entsorgen.
Das Produkt kann in Anwesenheit von Nutztieren angewendet werden, wenn der Kontakt mit dem Produkt vermieden wird. Behandelte Kartonzuschnitte außerhalb der Reichweite von Nutztieren anbringen. Vor der Reinigung und/oder Desinfektion einer Tierbehausung sind alle mit dem Biozidprodukt behandelten Kartonzuschnitte zu entfernen. Keine direkte Anwendung des Biozidproduktes an Stallmist. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht mit anderen Abfällen mischen. Container, die Produktabfälle enthalten, müssen entsprechend gehandhabt werden.
- Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- Nicht mit anderen Abfällen mischen.
- Container, die Produktabfälle enthalten, müssen entsprechend gehandhabt werden.
- Entsorgung kontaminierter Plastikfolien, Wegwerfkleidung und der Pappen nach abgeschlossener Behandlung sowie anderer Abfälle (z. B. Wasser vom Reinigen der Pinsel, Material zum Aufnehmen von verschüttetem Produkt) im Restmüll nach den Vorgaben der lokalen Entsorger.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
- 15 01 10*: Verpackungen, die Reste gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
- 20 01 19*: Pestizide.